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Wenn Sie hier sind, möchten wir Ihnen unser tief empfundenes Beileid aussprechen.
Wir wissen, dass diese schwere Zeit auch mit vielen Formalitäten verbunden ist — deshalb sind wir hier, um Ihnen dabei zur Seite zu stehen. Das Schließen von Social-Media-Konten nach dem Tod eines geliebten Menschen und das Beenden von Abonnements ist nicht nur eine Empfehlung, sondern eine Notwendigkeit.
Hinterlassen Sie eine Nachricht, und wir helfen Ihnen, die digitalen Spuren des verstorbenen Menschen zu ordnen. Wir antworten so schnell wie möglich.
Bleibt der digitale Nachlass ungeschützt, kann dies zahlreiche unangenehme Folgen haben. Wir kümmern uns darum — professionell und mit dem nötigen Feingefühl.
Daten und Fotos in sozialen Netzwerken bleiben häufig öffentlich sichtbar. Sie können für Identitätsdiebstahl, Manipulation oder die Erstellung gefälschter Inhalte durch künstliche Intelligenz missbraucht werden.
Das Schließen von Konten (Facebook, Instagram, X/Twitter, LinkedIn und andere) ist zeitaufwendig und emotional belastend. Es erfordert unter anderem die Sterbeurkunde sowie Unterlagen, die das Verwandtschaftsverhältnis oder eine Vollmacht belegen.
Dank der Zusammenarbeit mit der auf Erbrecht spezialisierten Anwaltskanzlei Walkiewicz & Pełczyńska handeln wir zügig, wirkungsvoll und sicher.
Es genügt, eine einzige Vollmacht zu unterzeichnen — um den Rest kümmern wir uns. Sie müssen sich weder selbst an die Anbieter wenden noch Anträge stellen.
Wir begleiten den gesamten Prozess von Anfang bis Ende — Sie unterschreiben lediglich eine einzige Vollmacht.
Wir oder unser Ansprechpartner im Bestattungsunternehmen klären gemeinsam mit Ihnen, welche Konten geschlossen oder in Gedenkkonten umgewandelt werden sollen.
In den meisten Fällen sind hierfür keine weiteren Schritte Ihrerseits erforderlich. Wir bereiten die Sterbeurkunde, die Unterlagen, die Ihr Recht zum Handeln im Namen des verstorbenen Menschen belegen (z. B. als Angehöriger, Bevollmächtigter oder Erbe), sowie die Profildaten zum Schließen oder Umwandeln in ein Gedenkkonto vor.
Wir stellen alle erforderlichen Anträge in Ihrem Namen.
Wir verfolgen den Fortschritt und reagieren auf etwaige Rückfragen der sozialen Netzwerke.
Wir informieren Sie, sobald alle Schritte abgeschlossen sind.
Wir kümmern uns um das Schließen oder das Umwandeln der gängigsten Konten in Gedenkkonten sowie um das Beenden von Abonnements. Nachfolgend finden Sie einige Beispiele — sollte der von Ihnen gesuchte Dienst nicht aufgeführt sein, schreiben Sie uns einfach.
Das ist noch nicht alles — wir betreuen auch weitere Dienste. Es genügt eine einzige Vollmacht, und wir kümmern uns um den Rest. Kontaktieren Sie uns, um die Einzelheiten zu klären.

Wir arbeiten mit einer auf Erbrecht spezialisierten Anwaltskanzlei zusammen. So werden alle Anträge im Einklang mit den geltenden Vorschriften gestellt — zügig, wirkungsvoll und sicher.
Wir beantworten die Fragen, die uns Menschen nach dem Verlust eines geliebten Menschen am häufigsten stellen.
Die Dauer hängt vom jeweiligen Dienst und dessen internen Abläufen ab. Manche Meldungen werden innerhalb weniger Tage bearbeitet, andere — insbesondere bei großen Plattformen — können mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Während der gesamten Zeit verfolgen wir den Fortschritt und informieren Sie über den Abschluss.
In den meisten Fällen genügen die Sterbeurkunde sowie eine von Ihnen unterzeichnete Vollmacht. Die Unterlagen, die Ihr Recht zum Handeln im Namen des verstorbenen Menschen belegen (z. B. als Angehöriger, Bevollmächtigter oder Erbe), stellen wir gemeinsam mit der Kanzlei zusammen.
Nein. Für das Schließen oder die Umwandlung eines Kontos in ein Gedenkkonto benötigen wir keine Passwörter. Es genügen grundlegende Angaben zur Identifizierung des Profils, etwa die URL des Kontos oder die mit dem Dienst verknüpfte E-Mail-Adresse.
Wir betreuen die gängigsten sozialen Netzwerke, E-Mail-Konten, Abonnements und viele weitere Dienste. Falls Sie unsicher sind, ob wir uns um einen bestimmten Dienst kümmern — schreiben Sie uns einfach, und wir prüfen die Möglichkeiten.
Ja. Einige Plattformen (z. B. Facebook oder Instagram) ermöglichen es, ein Profil in ein Gedenkkonto umzuwandeln. Je nach Ihrer Entscheidung stellen wir einen Antrag auf Schließung oder auf Umwandlung des Kontos in ein Gedenkkonto.
Die Kosten legen wir individuell fest, abhängig von der Anzahl der Konten und dem Umfang der Tätigkeiten. Um ein Angebot zu erhalten, kontaktieren Sie uns — wir helfen Ihnen, den Leistungsumfang an Ihre Bedürfnisse anzupassen.
Ja. Sämtliche Formalitäten wickeln wir aus der Ferne ab, daher können Sie unsere Leistungen unabhängig von Ihrem Wohnort in Anspruch nehmen — überall in Polen.
Füllen Sie die Vollmacht aus und senden Sie sie an die Adresse biuro@takzyli.pl oder direkt an die Kanzlei. Um den Rest der Formalitäten kümmern wir uns.
Füllen Sie das Formular aus, und wir antworten so schnell wie möglich. Bei Bedarf können Sie ein Dokument anhängen, etwa die Sterbeurkunde oder die Vollmacht.